Blog Verzeichnis

Die Pendlerpauschale ist ja auch so ein Thema für sich. Denn mit Beginn des Jahres 2007 werden von den Finanzbehörden als Pendlerpauschale nur noch Entfernungen ab dem 21. Kilometer steuerlich berücksichtigt. Das spart dem Finanzminister einige Millionen Euro in seiner stark gebeutelten Kasse. Doch den Arbeitnehmern entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Denn wer auch nur einen Meter weniger als besagte 21 Kilometer zur Arbeit unterwegs ist geht lehr aus, denn er kann den Weg nicht bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen oder im laufenden Jahr Freibeträge nutzen. Arbeitnehmer mit Wegen von mindestens 21 Kilometern müssen auf die Steuerersparnis der ersten vollen 20 Kilometer verzichten. Bei den momentan hohen Energiepreisen auch für PKW-Kraftstoffe ist das eine doppelte Belastung für die privaten . Im Januar 2008 hatte ein Bäcker, der einen Weg von 70 Kilometern zur Arbeit zurücklegt, mit Unterstützung des Steuerhilfevereins vor dem Bundesfinanzhof in München geklagt. Letzterer hatte dann auch diese Regelung in Frage gestellt und den Vorgang an das Bundesverfassungsgericht abgegeben. Ob hier schon eine Entscheidung gefallen ist, ist mir momentan nicht bekannt. Jedoch lässt die Einbeziehung des BVerfG’s hoffen, dass die Pendler auch die ersten zwanzig Kilometer steuerlich wieder geltend machen können - zum Wohl der privaten in den Haushalten und als Abmahnung gegen das Finanzministerium. Wobei allerdings auch die momentane Rechtsprechung auf Länderebene unterschiedlicher nicht sein kann. Das Finanzgericht in Niedersachsen hielt die aktuelle Regelung der Pendlerpauschale für nicht verfassungskonform. Das Finanzgericht in Baden-Württemberg hingegen will Vereinbarkeit zwischen Grundgesetz und neuer Regelung erkannt haben. Schon diese gegensätzliche Entscheidung birgt enormes Diskussionspotential. Fixe Kosten bleiben auf jeden Fall, sowohl in der Familie wie auch im Single-Haushalt: Wohnungskosten fallen ebenso sehr ins Gewicht wie die Versorgung mit dem täglich Notwendigen und eben auch den entstehenden Kosten von und zur Arbeit. Dabei ist es zweitrangig, ob der Arbeitnehmer mit dem eigenen PKW, dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Kosten fallen an und genau die, das ist meine Meinung, sollten auch wie bisher ab dem ersten Kilometer absetzbar sein. Denn dadurch bleibt dem Verbraucher mehr Geld für andere Ausgaben übrig. Denn wenn der Verbraucher keine finanzielle Möglichkeit hat, nötige oder gewünschte Anschaffungen zu tätigen, macht sich das auch wirtschaftlich in Handel, und Hotelbetrieben bemerkbar: die Kassen bleiben leer. Denn durch eben diese Steuerbelastung nicht zur Verfügung gestellte Mittel können nicht in Handel und oder für Urlaub verwendet werden. Sicher profitieren die öffentlichen von Bund, Ländern und Gemeinden von den Mehreinnahmen. Doch ob das immer zwingend nötig ist, kann ich nicht entscheiden. Ich halte es in jedem Fall für sinnvoller, öffentliche Haushalte zum Beispiel durch nicht Verschwenden von Steuergeldern weniger zu belasten. Es muss nicht immer der Steuerzahler zur gebeten werden. Auch Bund, Länder und Gemeinden können Investitionen tätigen oder weniger Einnahmen in Kauf nehmen, um die momentane Situation zu entschärfen. Denn so wird auch die Wirtschaft belastet, die Ihrerseits in Bedrängnis gerät und wegen leerer Kassen nicht investieren kann oder gar Arbeitsplätze abbauen muss.

Tags:, , , , , ,

Verwandte Artikel

Kommentieren